0 % MwSt. auf Solaranlagen und Installation.
Staatliche Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022, welches am 02.12.2022 vom Bundestag beschlossen und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet wurde, entfällt ab dem 01.01.2023 beim Kauf und bei der Installation die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Diese Regelung gilt auch bei Erweiterung der bestehenden Solaranlage, z.B. mit einem Stromspeicher oder einer Leistungserweiterung. Müssen defekte Komponenten durch Fachpersonal ausgetauscht werden, kommt ebenfalls die Nullsteuer Regelung zum Tragen.
Die 0 % MwSt. Regel ist an folgenden Bedingungen geknüpft.
Die 0 % MwSt. Regel ist an folgenden Bedingungen geknüpft.
Standort
Die Solaranlage wird auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines Gebäudes mit öffentlicher Nutzung betrieben.
Betreiber
Sie sind der Betreiber der Anlage.
Kein Händler
Sie treten nicht als Händler auf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Jetzt erst recht!
Profitieren auch Sie von der Nullsteuerregel und steigen Sie in Ihrer persönlichen Energiewende ein!
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